Schreiben an Bundestagsabgeordnete, die gegen eine gesetzliche Impfpflicht gestimmt haben

„Bitte setzen Sie den Kurs der Versöhnung fort“

19.04.2022 von Christian Zehenter

Gegenüber Politikern sollte man nicht nur Kritik, sondern auch Anerkennung aussprechen, so die Anregung einiger Leser – auch im Fall der Entscheidung gegen die Impfpflicht. Dem kommen wir gerne in Form eines Musterbriefs nach. Verwenden, verbreiten und kopieren erwünscht. Hintergrund: Am 7. April 2022 stimmten 378 Bundestagsabgeordnete – und damit eine deutliche Mehrheit – gegen die Impfpflicht ab 60. Wer diese Abgeordneten waren, ist hier einzusehen . Ihnen gelten unser Respekt und Dank – aber auch Hinweise auf die Absurdität der Impfkampagne und die Bitte um ein verstärktes Engagement gegen den WHO-Pandemievertrag, den internationalen Impfpass, die einrichtungsbezogene Impfpflicht, Lohnfortzahlung gegen Boostern, Ausgrenzung durch "Hausrecht" und unbefristete Zugriffsrechte der Regierung auf Grundrechte.

 

Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete,

am 7. April 2022 stimmten Sie im Bundestag gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Dafür möchte ich Ihnen meinen Respekt und Dank aussprechen und Sie in Ihrem Öffnungskurs bestärken.

Bezog sich die Impfpflicht in früheren Gesetzesentwürfen auf Altersgruppen ab 18 und später ab 50 Jahren, so ging es am 7. April nunmehr um ab 60-Jährige. Dennoch wurden hier wesentliche Weichen für oder gegen ein demokratisches, pluralistisches und versöhnliches Miteinander gestellt. Denn naturgemäß richtete sich das Vorhaben nicht an geimpfte Menschen, sondern sollte Ungeimpfte gegen ihre Entscheidung zwangsweise einer Injektion unterziehen. Dies wäre jedoch ein Akt der Barbarei, wie auch immer man zur Impfung steht. Erzwungene oder aufgenötigte medizinische Behandlungen sind nicht nur durch den Nürnberger Codex, sondern auch durch die Verfassung und Menschlichkeit ausgeschlossen. Jede Behandlung muss freiwillig sein (Ausnahme sind richterliche Entscheidungen bei akuter Gefährdung). Denn zum einen ist die Selbstbestimmung – insbesondere über den eigenen Körper und seine Unversehrtheit – ein unantastbares Gut und Abwehrrecht. Zum anderen wären die Rechtsgrundsätze der Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit, die eine Impfpflicht voraussetzen würde, hier in keiner Weise gegeben. So müsste für diese Maßnahme zum einen ein unbezweifelbarer Notstand bestehen. Eine Notlage, über die erst die Medien berichten müssen, damit die Menschen sie bemerken, ist mit Sicherheit kein solcher Notstand. Die Corona-Pandemie war und ist keine klassische Seuche (wie der Name impliziert), sondern eine Epidemie der vulnerablen Gruppen, insbesondere sehr alter Menschen. Diese wurden jedoch durch die Gegenmaßnahmen nicht geschützt und sind zudem nahezu durchgeimpft. Hier würde eine Impfpflicht nichts verändern. Andere Gruppen sind nahezu nicht gefährdet und werden durch eine Impfung auch nicht an der Weitergabe des Virus gehindert, sodass die Impfrisiken den Nutzen vermutlich übersteigen würden (was am eindrucksvollsten an geimpften Profisportlern zu beobachten ist, unter denen sich die Herz-Zwischenfälle vervielfacht haben).

Die Inzidenzen verdeutlichen die begrenzte Wirksamkeit der Impfung: So lag die bundesweite Inzidenz am 14.2.2021 bei 106 und, nach Durchführung der Massenimpfung, am 14.2.2022 bei 2.377 - und dies trotz einer Impfrate von laut Umfragen über 80 % (die RKI-Statistik erfasst nicht alle Impfungen). Auch Virologen bescheinigen, dass die Corona-Impfung weder vor Infektion noch vor Übertragung schützt, sondern lediglich einen zeitlich und physiologisch sehr begrenzten Schutz vor schweren Verläufen bietet. Somit würde man mit der Impfpflicht die Menschen zu einer Maßnahme zwingen, die nachweislich das Ziel (Überwindung der Pandemie, Herdenimmunität, Fremdschutz) nicht erreichen kann, Risiken wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder Lähmungen birgt, gegen eine Notlage wirken soll, die es nicht gibt, und Grundrechte außer Kraft setzen soll, die verfassungs- und völkerrechtlich geschützt sind. Dies würde nicht gut gehen und zu weiteren Verwerfungen in der bereits gespaltenen Gesellschaft führen.

Das Gesundheitsverhalten der Menschen liegt ausschließlich im Bereich der Selbstbestimmung. So ist es auch zulässig, Übergewicht oder Stress zu entwickeln, zu rauchen, Motorrad zu fahren, sich wenig zu bewegen, verletzungsträchtige Sportarten zu betreiben, Wein zu trinken und Süßigkeiten zu essen. Dies alles füllt die Krankenhäuser. Denn rund 75 % der Krankheits- und Sterbefälle in Deutschland beruhen auf solchen Ursachen im Bereich des Verhaltens. Und auch von den 25 % verbliebenen Fällen gehen die wenigsten auf Corona zurück. Doch mit einem erzwungenen Gesundheitsverhalten würde man das Leben herunterfahren, um das Leben zu schützen. Dies kann nicht funktionieren und kostet die Gesellschaft schon jetzt deutlich mehr Lebensjahre, als es ihr verschafft. So haben sich fast alle Präventionsmarker der Gesellschaft im Rahmen der Coronamaßnahmen deutlich verschlechtert, z. B. Suchtverhalten, Bewegungsmangel, Übergewicht, Stress oder Depression. Dies reduziert den Gesundheitsschutz, statt ihn zu verbessern. Dies wird selbst dann gelten, wenn zukünftige Pandemien und andere Notlagen drohen: Eingriffe in die Freiheit und Grundrechte haben noch nie in der Geschichte das Leben der Menschen und die demokratische Balance verbessert, sondern hatten immer noch größere Verwerfungen zur Folge.

Mit der Entscheidung gegen eine Impfpflicht haben Sie einen wichtigen Schritt in Richtung Normalisierung, Versöhnung und Entspannung der Gesellschaft getan. Dafür nochmals meinen Dank. Bitte setzen Sie den Kurs der Versöhnung fort und stellen Sie auch weitere Vorhaben auf den Prüfstand. So gilt eine Impfpflicht bereits faktisch für alle Arbeitnehmer, die sich eine unbezahlte Quarantäne nicht leisten können. Denn laut IfSG erfolgt für nicht geboosterte Mitarbeiter keine Lohnfortzahlung im Quarantänefall. Dies kann nicht im demokratischen Interesse sein, ebenso wenig wie die für Herbst wieder zu erwartende De-facto-Impfpflicht im Fall von 2G für Einrichtungen und Veranstaltungen des öffentlichen Lebens sowie 3G in Betrieben (hier werden viele ungeimpfte Mitarbeiter bei Dienstantritt unter Bedingungen getestet, die einer Kündigung zumindest nahekommen).

Auch ein internationaler Pandemievertrag ist in Vorbereitung, durch den die WHO praktisch nach Belieben eine pandemische Notlage verschiedener Stufen ausrufen kann, die dann jeweils automatisch ohne Parlaments- und Regierungsentscheidung nationale Maßnahmen wie Lockdowns, Masken-, Abstands-, Test-, Dokumentations- und Impfpflichten zur Folge hätten. Dies würde die Demokratie und eine freie Gesellschaft weiter aushöhlen. Bitte engagieren Sie sich auch gegen dieses Vorhaben.

Dies gilt auch für die bereits bestehende berufsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen, die über Nacht Millionen engagierter, aber ungeimpfter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – die immerhin rund ein Zehntel der Belegschaften ausmachen – in eine schwer belastende, kafkaeske Situation gebracht hat. Sie wissen nicht, ob sie ihren Beruf weiter ausüben dürfen und erwarten täglich Hausverbot, Lohnausfall, Strafen oder weitere Personalgespräche. Viele davon haben bereits ihren Beruf aufgegeben, nicht zuletzt auch aufgrund der Ausgrenzung im Betrieb. Dies wird die Personalknappheit weiter befeuern.

Auch der geplante länderübergreifende WHO-Impfpass (ggf. an einen EU-Impfpass gekoppelt) sollte nun aus Gründen der Verfassung und Versöhnung aufgegeben werden, ebenso wie unbefristete Zugriffsrechte der Regierung auf Grundrechte über das IfSG – die nun aus diesem Gesetz wieder gestrichen werden sollten. Eine letzte Bitte: Unter Pandemiebedingungen hat das Hausrecht eine neue Bedeutung bekommen: Demnach dürfen u. a. Betriebe, Einrichtungen, Einzelhandel und sogar Gerichte nach Belieben weiterhin Masken-, Test- und sogar Impfpflichten (über 2G-Regelungen) verhängen. Banken, soziale Medien und Plattformbetreiber dürfen z. B. kritische Journalisten ausschließen oder zensieren. Bitte wirken Sie darauf hin, dass auch das Hausrecht wieder der Verfassung untersteht: Demnach darf niemand von Unternehmen, Behörden, Internetplattformen, Gerichten oder Einzelhändlern aufgrund biologischer Merkmale oder seiner Meinung benachteiligt oder ausgeschlossen werden. Auch eine freie Meinungsäußerung muss – im vom Strafgesetzbuch ohnehin gesteckten Rahmen – weiterhin überall zulässig sein.

Es braucht eine neue Rechtssicherheit, die garantiert, dass die Bürger auch in (vermeintlich) bedrohlichen Lagen in Freiheit und Selbstbestimmung leben. Angst, Restriktion, Kontrolle und Spaltung haben in der Geschichte nie zu mehr, sondern immer zu weniger Sicherheit und Freiheit geführt. Somit bleibt nur der Weg der Entspannung.

Für Ihr weiteres Engagement in diese Richtung bedanke ich mich bereits jetzt.

Freundliche Grüße,

Christian Zehenter

 

 

Bildquelle: Bilddatenbank des Bundestages

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