Urteil: Verkürzung des Genesenenstatus verfassungswidrig

Entscheidungen aus der Kubablase

06.02.2022 von Christian Zehenter

Immer diese Verfassung, die von Richterlein (frei nach Frank Ulrich Montgomery) ausgegraben wird! Wissen sie denn nicht, dass dies ihrer persönlichen Verfassung schaden kann, und wurde dies am Weimarer Amtsrichter nicht ausreichend demonstriert? Er hatte es gewagt, im April 2021 die staatliche Maskendoktrin für Kinder anzuzweifeln und an mehreren Schulen auszusetzen, zu lesen unter anderem im österreichischen Wochenblick. Nach der medialen und politischen Reaktion war dies offenbar eine Blasphemie gegen die unfehlbare Corona-Kurie. Ob nun wieder eine Hausdurchsuchung wie beim selbigem Richter folgt? Oder, wie in anderen Fällen, die Kündigung von Social-Media- und Bankkonten, Mietverträgen, Dozentenstellen und Beraterverträgen? Das erprobte Drehbuch sieht außerdem vor, prominente Abweichler so unmöglich zu machen, bis sich auch Freunde und Familien von ihnen distanzieren und sie öffentlich ihrem Irrtum abschwören, Reue versichern und Besserung geloben.

Immer mehr Menschen rätseln über unbefristeten Notstand

Aber: Ob die mittlerweile unter dem Stichwort "Kampf gegen Hassrede und rechte Hetze" salonfähige Hassrede und rechte Hetze (gegen Andersdenkende) die durch alle totalitären Maßnahmen immer stärker hindurchscheinende Realität wieder ausblenden kann, ist fraglich. Denn in ihrer Kubablase haben die "Pandemietreiber" anscheinend nicht nur den Bezug zur Realität, Demokratie und Verfassung zunehmend verloren, sondern auch zur Bevölkerung. So fallen Interessenkonflikte, höfische Arroganz und totalitäre Gesinnung der Protagonisten mittlerweile auch Gruppen auf, die sich bislang wie gewünscht gefügt haben. Angesichts der bevorstehenden 5. Spritze, eines nie endenden Notstands und der Krise nahezu aller gesellschaftlichen und politischen Bereiche - von Außenpolitik über Energiesektor, Bildung, Infrastruktur, Gesundheit, Wirtschafts- und Finanzsystem bis hin zu Gemeinwesen, Zufriedenheit, Mittelstand, gesellschaftlichem Zusammenhalt, Kunst, Sport und Kultur - geht immer mehr Menschen auf, dass es hier nicht um Viren geht, sondern um den autoritären Umbau des politischen und gesellschaftlichen Systems, mit dem neomarxistischen Credo: Glück durch Technologie, Kontrolle und Kollektivismus.

Sammeln von Unschuldsargumenten: Verantwortliche rudern zurück

So ist unklar, ob die Regierung mit ihren immer dreisteren Eingriffen in individuelle Freiheiten weiterhin reibungslos durchkommen wird und diese ungestraft als Gesundheitssorge verkaufen kann. Denn immer weniger Menschen - auch Juristen und Wissenschaftler - glauben dieses Märchen. So rudern andere Länder tunlichst zurück und geben die Grundrechte zurück - die sie nie hätten entziehen dürfen. In Deutschland wird es vielen Entscheidern der Ampel-Koalition bereits mulmig. Sogar Hofvirologe Christian Drosten bekannte freimütig in der Bundespressekonferenz, dass natürlich jedes Virus letztlich durch die ganze Bevölkerung laufe und man dies ohnehin nicht verhindern könne. Somit wären wir wieder beim ersten aller Pandemienarrative vom Februar 2020: das Abflachen der Infektionskurve (angekündigt bis Ostern 2020).

Kürzung des Genesenenstatus autoritär und verfassungswidrig

Demgegenüber scheinen deutsche Pandemie-Eliten nun, 2 Jahre später, gerade erst Fahrt aufzunehmen und geben sich nicht einmal mehr Mühe, ihre Theorien und Entscheidungen wissenschaftlich zu begründen oder verfassungskonform zu gestalten. So hilft die Impfung zwar nicht gegen aktuelle und zukünftige Virusvarianten, soll aber umso massiver durchgesetzt werden. Hingegen wurde der Genesenenstatus, der wirksam und langfristig vor der Infektion schützt - durch einen anonymen Entscheider im RKI per Änderung auf der Website von 6 auf 3 Monate verkürzt (wovon der erste Monat nach positivem Test entfällt). Dies erfolgte ohne Ankündigung, ohne Verordnung, ohne Diskussion, ohne Gesetz, ohne Beteiligung des Parlaments. Millionen bereits gültiger Verwaltungsbescheide über den Genesenenstatus verloren so über Nacht ihre Gültigkeit. Dies ist so offensichtlich in mehrerlei Hinsicht autoritär und verfassungswidrig, dass selbst wohlgesonnene Richter (allen voran der dem Bundesverfassungsgericht vorstehende CDU-Politiker und Merkel-Vertraute Stephan Harbarth) sich einer gegenteiligen Einschätzung und Entscheidungsfindung kaum noch werden entziehen können - so auch das Verwaltungsgericht Osnabrück. Andere Gerichte werden voraussichtlich nachziehen.

Keine Kavaliersdelikte, sondern ausnahmslos schwere Grundrechtseingriffe

Denn die einsame und anonyme RKI-Entscheidung ist kein Kavaliersdelikt, sondern verstößt gegen die Grundsätze von Demokratie und Rechtsstaat - und muss personelle Konsequenzen haben. Millionen Menschen werden durch sie verfassungswidrig von sozialem Leben, Sport, Kultur und zum Teil von ihren Berufen ausgeschlossen. Dabei handelt es sich ausnahmslos um schwere Grundrechtseingriffe, die nur in akuter, ultimativer, nachweisbarer Not und Alternativlosigkeit sowie zeitlich begrenzt erfolgen dürfen - von diesem dramatischen und gesicherten Bedrohungszustand und Handlungsbedarf ist jedoch weit und breit nichts zu erkennen - ebenso wenig wie, 2 Jahre nach Pandemiebeginn, von einer zeitlichen Begrenzung der Maßnahmen. Schon gar nicht ist dies wissenschaftlich oder juristisch zu begründen. Viele Beteiligte haben jedoch offenbar schlicht vergessen, dass sie in einer Demokratie leben, und dass diese auf individueller Freiheit, Verfassung, Parlamentarismus, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität und Gewaltenteilung basiert. Zeit, ihnen diese frohe Botschaft wieder zu übermitteln - notfalls per Gerichtsbeschluss.

 

Bildquelle: Adobe Stock / Henrik Dolle

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Anzahl Kommentare: 1

Kommentar von BF |

Wir erleben immer wieder: Die beste Verfassung ist das Papier nicht wert, auf dem sie steht, wenn der gesellschaftliche Moralkonsens, also die informellen Normen einer Gemeinschaft, sie nicht stützen. In der momentanen Ethik-Delle - so möchte ich die bizarre (und hoffentlich vorläufige) Abkehr von Grundrechten mal nennen - bleibt nun also nur die Hoffnung, dass die Gerichte das Papierverfasste noch zu deuten und anzuwenden wissen.