Geplantes Gesetz wackelt

Impfpflicht gegen Recht und Vernunft

14.03.2022 von Christian Zehenter

Es ist schwer zu glauben. Aber wie so oft in der Vergangenheit möchte Deutschland einen Sonder- und "Tugendweg" beschreiten - und weiß es besser als die anderen 194 Staaten. Nachdem die Gesellschaft durch höchst fragwürdige, totalitäre Maßnahmen der letzten zwei Jahre gezeichnet ist, sich fast alle dieser Maßnahmen als wissenschaftlich absurd erwiesen haben, die Inzidenz nach zwei Jahren Maske, sozialer Distanz, Lockdown, Einsamkeit, Desinfektion, Impfen und Boostern so hoch liegt wie noch nie und sich die Pandemie als Grippe entpuppt hat, möchte die deutsche Bundesregierung erst richtig loslegen.

Politische Entscheidungen aus der Bananenrepublik

Nachdem der Gesetzesentwurf nun vorliegt und von Angehörigen fast aller Parteien unterzeichnet wurde, wurde darüber am 17. März im Bundestag erstmals beraten. Doch die ergebnisse sind für die Hadrliner durchwachsen: Eine Realisierung des totalitären Vorhabens scheint immer unwahrscheinlicher und hat derzeit offenbar keine Mehrheit im Parlament. Viele - wie Gesundheitsminister Lauterbach - halten dennoch verbissen daran fest. Geplant ist eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren ab Oktober 2022. Abtrünnige und Abweichler sollen mit drakonischen Strafen belegt und ausgesondert werden. Was anmutet wie aus einer Bananenrepublik unter einem wahnsinnigen Diktator, soll im Herbst dieses Jahres Realität werden und wird von allen Landeschefs, großen Medien, Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften und Konzernen sowie den meisten Künstlern und Parteien bis hin zum Deutschen Ethikrat nachdrücklich befürwortet, zum Teil auch frenetisch gefordert. Und dies, obwohl selbst der Vorreiter Österreich nun aufgrund der verfassungsbezogenen, gesundheitlichen und wissenschaftlichen Bedenken von der Impfpflicht (vorläufig) abgerückt ist. So befindet sich Deutschland in einer unbelehrbaren Restgruppe von Ländern wie Pakistan, Tadschikistan, Mikronesien und Turkmenistan, die auf der Impfpflicht beharren.

Vorgehen ist verfassungsrechtlich inakzeptabel

Funktionierende Verfassungsgerichte - so auch in Österreich - können ein solches Vorhaben niemals akzeptieren. Denn keiner der von der Verfassung vorgegebenen Grundlagen eines solchen Grundrechtseingriffs ist gegeben, insbesondere: ein eindeutiger Notstand, Wirksamkeit, Alternativlosigkeit, Unschädlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.

Autoritäre Maßnahmenprophylaxe auf Blankorezept

Bereits der Notstand ist nicht nur fraglich, sondern überhaupt nicht zu bemerken. So sind die meisten Länder der Welt wieder weitgehend zur Normalität zurückgekehrt - ohne jede erhöhten Erkrankungsraten oder Sterblichkeiten (abgesehen von unklaren erhöhten Sterberaten - v. a. bei jüngeren Menschen - zu Zeiten der Impfung). Das Argument, im Herbst könnten gefährliche Viren auftauchen, verachtet geradezu die Verfassung. Im Herbst könnte auch ein Vulkan ausbrechen, ein Asteroidenschwarm auf die Erde zusteuern oder durch politische Zündelei und Inkompetenz ein weiterer Krieg entfacht werden. Dennoch dürfen selbstverständlich nicht für einen mutmaßlich in der Zukunft auftretenden Notstand vorsorglich Grundrechte eingeschränkt werden - dies wäre der Traum jedes Diktators, aber ein No-Go für jede rechtsstaatliche Demokratie. Allgemein gibt es wissenschaftlich größte Zweifel, dass eine tödliche Pandemie ungekannten Ausmaßes stattgefunden hat oder gar noch stattfindet. Wären nicht unentwegt Berichte darüber verbreitet und Freiheitseinschränkungen verhängt worden, hätten die meisten Menschen nichts davon bemerkt - was auf Katastrophen im Allgemeinen nicht zutrifft.

Alternativlosigkeit ist fadenscheiniger Vorwand

Auch an der Wirksamkeit der Impfung bestehen größte wissenschaftliche Zweifel. Denn sie versagt nicht nur im Schutz vor Infektion und Übertragung und damit auch im viel beschworenen Fremdschutz (die Virenlast Geimpfter und Ungeimpfter ist identisch), sondern spätestens nach wenigen Monaten auch im Schutz vor schweren Verläufen (die Menschen unter 70 Jahren ohnehin kaum betreffen). Somit kann auch von Alternativlosigkeit keine Rede sein. Wie sollte außerdem eine Maßnahme alternativlos sein, die mangels Erforderlichkeit fast kein Land der Welt durchführt?

Impfung zeigt schwere körperliche und soziale Nebenwirkungen

Auch von Unschädlichkeit sind wir angesichts von rund 23.000 bei der EMA in Zusammenhang mit der Impfung gemeldeten Todesfällen (die Dunkelziffer liegt bei einem Vielfachen) und rund 1,5 Millionen Fällen von Nebenwirkungen weit entfernt. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind nach den vorliegenden Daten durch die Impfung um ein Vielfaches stärker gefährdet (z. B. durch Myokarditis, Schlaganfall oder Lähmungen) als durch das Virus. Hinzu kommt eine Spaltung der Gesellschaft, eine Ausgrenzung Ungeimpfter vom sozialen Leben, die Entlassung ungeimpfter Fachkräfte (z. B. im Gesundheitswesen) und ein rapider Vertrauensverlust der Bevölkerung in Medien, Politik und Demokratie.

"Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft"

Somit ist auch die Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht in keiner Weise gegeben, im Gegenteil. Angesichts der aktuellen Inzidenzen und gemeldeten Nebenwirkungen nebst Dunkelziffer sowie einer Vergiftung des sozialen Klimas und einer Spaltung der Gesellschaft ist ein Impfdruck oder gar eine Impfpflicht aus wissenschaftlichen, humanitären, verfassungsrechtlichen und demokratischen Gründen absurd und abzulehnen. Dieser Meinung haben sich auch 81 deutsche, überwiegend hochrangige Wissenschaftler in einem offenen Brief an die Bundestagsabgeordneten angeschlossen. Darin schreiben sie:
"Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. (...) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen. (...) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. (...); b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung ; c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat. Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential."

 

Bildquelle: Shutterstock / Ralph Liebhold

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